Technikfolgenabschätzung vor Einführung neuer Antriebskonzepte im ÖPNV gefordert.

Die Kreistagsfraktion der WGK beantragt,
bei den Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge unter Punkt 3 „Umwelt“ eine genauere Definition der technischen Voraussetzungen an die Antriebe aufzunehmen. Bei den Transportmitteln der Zukunft soll nicht nur der technische Stand der Antriebe auf Basis der Betriebsmittel (wie Benzin, Diesel, Gas, elektrischer Antrieb oder Wasserstoff/Brennstoffzelle) eine Rolle spielen, sondern auch deren reale Nachhaltigkeit („ökologischer Fußabdruck“). Dabei sind sowohl die gesamtenergetischen Aufwände für die Gewinnung der Betriebsmittel als auch deren soziale und gesundheitliche Folgen für die daran beteiligten Menschen abzuwägen (z.B. Gewinnung von seltenen Rohstoffen in der sog. „Dritten Welt“).

Begründung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Rahmen der Ausschreibung zu ÖPNV-Leistungen die einmalige Gelegenheit den „Markt der zur Verfügung stehenden Technologien“ zumindest für einen mittelfristigen Rahmen zu prüfen. Dabei ist die Vorgabe zu enger oder gar unrealistischer Zeitkorridore für die komplette Umstellung, innerhalb weniger Jahre, auf eine „neue Technologie“ auszuschließen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei einer voreiligen Umstellung auf eine „beliebige Technologie“, unkalkulierbare Folgekosten zu verantworten hätte. Antriebskonzepte der Zukunft müssen immer an der gesamtenergetischen, ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Wie in anderen Bereichen auch(Datenschutzfolgenabschätzung DSFA), sollte hier vorab eine „Technikfolgenabschätzung“ vorgenommen werden. Dem nachhaltigsten System wird so die konstruktive Gelegenheit gegeben sich durchzusetzen.

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Antrag WGK-REA-1