die Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein sieht für den Kreis RD-ECK eine deutliche Zunahme von Windvorrangflächen vor.
Durch den Bau der Infrastruktur (Zuwegung und Netzanbindung) werden die Flächen für lange Zeit für die Windenergienutzung manifestiert.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen auf den Vorrangflächen ist eine unterirdische Versiegelung des Bodens durch die Fundamentierung verbunden.
Ungefähr alle 20 Jahre erfolgt eine Anpassung der WKA an den neuesten technischen Stand, das sog. Repowering.
Moderne, leistungsfähigere und größere Anlagen erfordern ein neues Fundament.
Laut BBG hat der Rückbau der alten Anlagen vollständig zu erfolgen, das heißt inklusive des gesamten Fundamentes.
Für die Überwachung des vollständigen Rückbaus ist der Kreis zuständig.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Windkraftanlagen wurden im Kreis bis heute zurückgebaut?
- Wurden die Fundamente vollständig entfernt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Windkraftanlagen werden im Kreis vermutlich in den nächsten 15 Jahren zurückgebaut werden?
- Mit welchem Material werden die Böden nach Entfernung der Fundamente aufgefüllt?
Anfrage_WGK Fraktion-Überwachung Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen