Die Ablehnung des Antrags der WGK-Fraktion zu einer kritischen politischen Befassung des Kreistags mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind zeigt, dass die übrigen Fraktionen weder den Antrag noch die Begründung richtig gelesen haben oder richtig verstehen wollten.
Die pauschale Aussage, eine kritische politische Befassung mit dem Thema „Windvorrangflächenausweisung im Kreisgebiet“ über die reine Zuarbeit der Fachdienste hinaus, läge nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Kreistags, trifft nicht zu.
Der Antrag war zulässig und stand zur Abstimmung.
Wenn sich der Kreistag ausschließlich als erweiterte Verwaltung zur Ausführung der Anweisungen von oben sieht, ist er als politisches Organ überflüssig.
Die WGK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzten, dass kritische, die Menschen im Kreis betreffende Themen nicht mit der Floskel „nicht zuständig“ in der politischen Diskussion weggedrückt werden.
Das liegt in der Zuständigkeit der WGK.