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Symbolbild

Hauptausschusssitzung am 29.3.2023 — Endgültiges Aus für IMLAND in Kreishand – Bürgerentscheid geschickt ausgehebelt 

Aufgrund veränderter Liquiditätszahlen und damit verbundener Irritationen, fand nach der denkbar knappen Entscheidung im letzten Kreistag, am 29.3.2023 eine Sondersitzung des Hauptausschusses statt.
Nachdem der Landrat zunächst die Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Kräfte informierte, stand er auf der Hauptausschusssitzung Rede und Antwort. Er machte noch einmal seine Einschätzung deutlich, dass das Risiko des Verletzens des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit gegeben sein könne, wenn der Kreis zu viel Geld für die Verhinderung der Privatisierung der IMLAND in die Hand nehmen würde.
Während der Landrat darauf hinwies, dass er lediglich eine beratende Funktion habe und Bescheide grundsätzlich überprüfen müsse, wies er darauf hin, dass immer noch die Möglichkeit bestünde, dass der Kreis Höchstbietender werde. Seine Angst um das Risiko, dass er als Verwaltung sogar für eine Fehlentscheidung angeklagt werden könne, unterstrich er mit einem Bericht aus der Ärztezeitung von 2016, woraus er sodann zitierte.
Darin hieß es, dass gegen Vertreter der Stadt Wilhelmshaven ermittelt worden sei – auch im Zusammenhang mit einem Krankenhaus – den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht beachtet zu haben.

Der WGK-Fraktionsvorsitzende, Dr. Andreas Höpken, fragte nach, was denn aus den Ermittlungen geworden sei. Landrat Dr. Schwemer antwortete prompt, dass die Angelegenheit nach mehreren Monaten nicht weiterverfolgt worden sei. 
Bei einigen Zuhörern entstand der Eindruck, dass mit diesem Beispiel Angst geschürt werden sollte, die an dieser Stelle gar nicht angebracht sei. Denn selbst wenn der Kreis nun einen Nachtragshaushalt beschließen würde, in welchem Gelder für die Möglichkeit des Verbleibs der IMLAND in kommunaler Hand eingeplant würden, so müsste dieser Nachtragshaushalt durch das Innenministerium des Landes genehmigt werden. Zur Prüfung blieben dem Ministerium zwei Wochen Zeit.
Mit Engelszungen versuchte der WGK-Vorsitzende die Mandatsträger davon zu überzeugen, dass sie diese letzte Chance nutzen sollten und niemand Angst davor haben bräuchte, dass diese Entscheidung rechtswidrig sein könne, da eben diese Überprüfung durch das Innenministerium vollzogen würde und beim Feststellen der Rechtswidrigkeit, der Landrat dem Beschluss ohnehin widersprechen müsse.
So aber wurde diese Möglichkeit vertan, denn der Ausschuss entschied sich nach überwiegend hitziger Debatte, mit teils persönlichen Angriffen gegeneinander, mit 10:9 Stimmen gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt.

Dr. Höpken machte in einem Redebeitrag deutlich, dass die WGK-Fraktion mehrheitlich den Verbleib der Kliniken in kommunaler Hand befürworte und kritisiere, dass der stattgefundene Bürgerentscheid offen sichtlich keine Beachtung mehr finden soll. Dies konnte nur gelingen, indem man die IMLAND nun einer Privatisierung freigegeben habe. Die direkte Demokratie wurde geschickt ausgehebelt – die Bürger sind zurecht enttäuscht! 

Resolution FDP, SSW, WGK: Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Plötzlich sind es nicht nur die Bürgerbegehren, die politische Entscheidungen unnötig stören sollen. Auch die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene scheinen der Landesregierung plötzlich ein „Dorn im Auge zu sein“.

Die Landesregierung in Kiel plant bereits im November eine Änderung im Kommunalwahlrecht. Politische Parteien oder Wählervereinigungen sollen nach diesen Plänen auf kommunaler Ebene erst ab drei Abgeordneten einen Fraktionsstatus erhalten, wenn in Kreistagen oder Stadtvertretungen, ab einer Größe von 25000 Einwohnern, ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

„Das mutet schon befremdlich an, wenn diejenigen die an der Macht sind, sich selbst weiter ermächtigen. Dann auch noch das Argument zu bringen, dass die sog. „Kleinstfraktionen“ vermehrt Anträge einbringen würden, was den Zeitaufwand erhöhe, ist einfach unsachlich und widerspricht sich selbst. Spricht es nicht gerade für demokratische Prozesse, wenn Abläufe und Beschlüsse hinterfragt und gewichtet werden? Oder sind immer nur die jeweils „ganz großen politischen Gruppierungen“ im Besitz der Wahrheit? Wer einmal im Kreistag oder den Ausschüssen an Sitzungen teilgenommen hat, wird feststellen, dass hier sicher keine sinnlose Zeit vergeudet wird und schon gar nicht durch die Präsenz kleinerer Fraktionen.“ So der Fraktionsvorsitzende der WGK-Kreistagsfraktion Andreas Höpken.

Die WGK-Kreistagsfraktion des Kreises Rendsburg-Eckernförde steht daher vollumfänglich zur Resolution, die in den nächsten Kreistag die Forderung einbringt, die Fraktionsstärke wie bisher bei 2 Abgeordneten zu belassen. Ein solcher Demokratieabbau ist nicht hinnehmbar“, so Höpken abschließend.

Tierschutz

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz übernehmen die Bürger in diesem Land die Verantwortung für die Tiere als Mitgeschöpfe, deren Leben und Wohlbefinden es zu schützen gilt.
Es gibt im Kreis Rendsburg-Eckernförde Tierheime und Tierschutzeinrichtungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben nicht nur Katzen und Hunden sondern auch anderen Tieren (ganz im Sinne des Tierschutzgesetzes) zu helfen. Vielfach werden diese Einrichtungen durch Spenden und persönliche Initiativen am Leben gehalten. Hier möchten wir in Zukunft dabei helfen, praktische Verbesserungsvorschläge zu befördern und umzusetzen. Dazu gehört auch die Förderung von Konzepten zu einer besseren finanziellen Unterstützung dieser Einrichtungen auf kommunaler Ebene.