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Abgesägt: Zeigt sich Tim Albrecht als schlechter Verlierer?

Pressemitteilung der Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) vom 16.1.2024

Die bevorstehende Landratswahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat es in sich: Da gab es zunächst die frühe Abstimmung in der CDU-Fraktion, wen die Christdemokraten als Landratskandidaten nominieren wollen. Tim Albrecht gewinnt deutlich gegen Ingo Sander und wird früh als erster Bewerber bekannt gegeben. Vielleicht zu früh, durch Albrecht als CDU-Fraktionsvorsitzenden selbst initiiert. Denn so blieb reichlich Zeit für SPD und Grüne, deutlich zu machen, dass der Posten des Landrats aus ihrer Sicht eine Nummer zu groß für den „CDU-Hardliner“ ist. Allerdings konnten die beiden linken Parteien sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen bzw. konnten sie in den eigenen Reihen keinen finden. FDP und SSW machten ebenfalls ihre Albrecht-Ablehnung deutlich und nominierten einen ehemaligen Landespolitiker. Über die zwei parteilosen Bewerber Preuß und Sälzer wurde wenig gesprochen. Gleichwohl diese für das höchste Amt im Kreis durchaus qualifiziert erscheinen und zudem die Voraussetzung der Neutralitätsverpflichtung und Parteiunabhängigkeit am ehesten erfüllen, sie gehören nämlich keiner Partei an. Trotz immer wieder beschworener paritätischer Besetzung sämtlicher Ausschüsse und Aufsichtsräte, gibt es offenbar keine Frau, die sich um diesen wichtigen Posten bewirbt. …

Pressemitteilung der WGK-Fraktion zur Kreistagssitzung am 26.6.2023

sowie den darauffolgenden Presseveröffentlichungen

Wo soll das noch hinführen?

Im ganzen Land redet man nur noch vom Erstarken der AfD bei den letzten Wahlen und ihren aktuellen Umfragewerten. Anstatt die Ursachen des aktuellen Erfolgs der AfD zu hinterfragen und selbstkritisch das eigene Handeln zu überdenken, werden Stück für Stück Gesetze, Geschäftsordnungen und Kommunalrechte verändert. Das ist nicht schwer, denn bei der Verhinderung des wachsenden Einflusses von gewählten AfD-Mitgliedern in den Kommunalparlamenten, sind sich die übrigen Landes-Parteien einig und können so jahrzehntelang geltendes Regelwerk verändern. Jedoch hat dies auch Nebenwirkungen, welche möglicherweise nicht bedacht wurden/werden:

Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Am 14.11.2022 brachten die FDP, der SSW und die WGK folgende Resolution ein:

Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demokratieabbau in unseren
Kommunen betreiben. Fraktionen sind ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe und der Repräsentation des demokratischen Bürgerwillens. Der Kreistag lehnt daher die von der schwarz- grünen Landesregierung geplanten Änderungen der Gemeindeordnung, die Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion in den Kommunalvertretungen zu verschärfen, ab und fordert die Landesregierung auf, von diesem geplanten undemokratischen Vorhaben abzusehen.

Stand Imland 17.03.2023

Alle wissen es, dass sich beim Bürgerentscheid eine große Mehrheit der Bürger für den Erhalt der beiden Klinik-Standorte ausgesprochen hat. Eigentlich Grund genug, den Bürgerwillen auch umzusetzen. Die „Kommunalpolitik“ hat hier leider den „Schwarzen Peter“, denn Land und Bund halten sich gepflegt mit aktiven Lösungsvorschlägen zurück

Resolution FDP, SSW, WGK: Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Plötzlich sind es nicht nur die Bürgerbegehren, die politische Entscheidungen unnötig stören sollen. Auch die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene scheinen der Landesregierung plötzlich ein „Dorn im Auge zu sein“.

Die Landesregierung in Kiel plant bereits im November eine Änderung im Kommunalwahlrecht. Politische Parteien oder Wählervereinigungen sollen nach diesen Plänen auf kommunaler Ebene erst ab drei Abgeordneten einen Fraktionsstatus erhalten, wenn in Kreistagen oder Stadtvertretungen, ab einer Größe von 25000 Einwohnern, ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

„Das mutet schon befremdlich an, wenn diejenigen die an der Macht sind, sich selbst weiter ermächtigen. Dann auch noch das Argument zu bringen, dass die sog. „Kleinstfraktionen“ vermehrt Anträge einbringen würden, was den Zeitaufwand erhöhe, ist einfach unsachlich und widerspricht sich selbst. Spricht es nicht gerade für demokratische Prozesse, wenn Abläufe und Beschlüsse hinterfragt und gewichtet werden? Oder sind immer nur die jeweils „ganz großen politischen Gruppierungen“ im Besitz der Wahrheit? Wer einmal im Kreistag oder den Ausschüssen an Sitzungen teilgenommen hat, wird feststellen, dass hier sicher keine sinnlose Zeit vergeudet wird und schon gar nicht durch die Präsenz kleinerer Fraktionen.“ So der Fraktionsvorsitzende der WGK-Kreistagsfraktion Andreas Höpken.

Die WGK-Kreistagsfraktion des Kreises Rendsburg-Eckernförde steht daher vollumfänglich zur Resolution, die in den nächsten Kreistag die Forderung einbringt, die Fraktionsstärke wie bisher bei 2 Abgeordneten zu belassen. Ein solcher Demokratieabbau ist nicht hinnehmbar“, so Höpken abschließend.

Imland Klinik Bürgerbegehren Stellungnahme und Vorschlag der WGK-Kreistagsfraktion

Das Innenministerium stellt nach einem Bericht der KN v. 30.07.2022, S. 27, folgendes fest:

„ …nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium, das damit sowohl der Erhalt der
Psychiatrie, Psychosomatik in Rendsburg und der Geburtsklinik, Chirurgie und zentralen Not- aufnahme in Eckernförde nicht als ‚objektiv unmöglich‘ angesehen wird. Vor allem, da diese Abteilungen gerade erst auf Antrag des Kreises aus dem Krankenhausbedarfsplan des Landes gestrichen worden seien.“

Weiter erkennt das Innenministerium laut o.g. Bericht zwar „große Schwierigkeiten und Hindernisse“ bei Wiederaufnahme der Abteilungen in die Planung des Landes,

„Diese gingen aber nicht so weit, dass sie unter keinen Umständen und für niemanden er-
reichbar sind“.

In der Antwort der Gesundheitsministerin, Frau Prof. Dr. Kerstin von der Decken, auf den offenen Brief des Landrates Dr. Schwemer, werden diese „Schwierigkeiten und Hindernisse“ fachlich begründet und deutlich dargestellt. Im letzten Absatz heißt es aber:

„Grundsätzlich obliegt es dem Träger der imland Kliniken gGmbH, bei veränderter Sach- und Rechtslage im Landeskrankenhausausschuss einen Antrag auf krankenhausplanerische Umstrukturierung der Versorgungsaufträge der Standorte in Rendsburg und Eckernförde zu stellen. Dieser würde sodann erneut beraten und beschieden werden. Eine veränderte Sachund Rechtslage ist mir aktuell jedoch nicht bekannt, sodass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung sehe, dass die an der Krankenhausplanung Beteiligten von der bestehenden fachlichen Bewertung abweichen.“

Nimmt man die hier aufgeführten Positionen des Innenministeriums und des Gesundheits-
ministeriums, so lässt sich zumindest nicht auf den ersten Blick eine Unmöglichkeit für Alternativen ableiten.

Vor dem Hintergrund, dass die WGK bereits im Februar 2022 vorgeschlagen hat, die Abstimmung über die Szenarien zu verschieben, die gewonnene Zeit zu nutzen und mit möglichst allen Beteiligten – und vor allem betroffenen Bürgern – zu sprechen, um ggf. eine akzeptablere Lösung zu erreichen, mutet das seinerzeitige Beharren der Kreistagsmehrheit auf rasche Abstimmung zu Szenario 5 leider kontraproduktiv an. Wie bereits während der Abstimmung absehbar war, bildete sich ein breiter Protest und es kam zu einem Bürgerbegehren. Wir begrüßen diese Möglichkeit der direkten Demokratie. Den Bürgerentscheid nun im Folgeschritt des Begehrens als störend oder aussichtslos einzuordnen, dürfte zu Recht bei den Bürgern keinen guten Eindruck machen. Vielmehr sollte es als Chance für alle Beteiligten gesehen werden, zumindest ein besseres Ergebnis in einem Kompromiss zu suchen. Denn auch diese Möglichkeit gäbe es in dem laufenden Prozess der direkten Demokratie.

Hier steht die Aussage der Gesundheitsministerin doch positiv im Raum „bei veränderter
Sach- und Rechtslage im Landeskrankenhausausschuss einen Antrag auf krankenhausplane rische Umstrukturierung der Versorgungsaufträge der Standorte in Rendsburg und Eckernförde zu stellen.“ (Quelle s.o.) Auch dieser Antrag könnte dann neu beraten und beschieden werden.

Wäre ein Kompromiss mit den Initiatoren des Bürgerentscheids möglich, auf den sich alle
Beteiligten einigen könnten und kämen dabei wesentliche Forderungen der Bürger zum Zuge, müssten am Szenario 5 wohl „Abstriche“ gemacht werden, ebenso bei Szenario 1.

Es ist viel darüber nachgedacht und argumentiert worden, warum es nur ein Szenario 5 oder 1 geben kann. Nur das Ergebnis, monatelange Einschränkungen in der Entwicklung der Im land-Klinik mit insgesamt getrübten Zukunftserwartungen für die weiteren Perspektiven unter der derzeitigen Situation, kann nicht das Ergebnis sein. Auch sind das Bürgerbegehren bzw. der bevorstehende Bürgerentscheid nicht der Grund für die missliche Lage in der sich die Imland-Klink zeitweilig befand.

Was liegt also näher, als einmal darüber nachzudenken, welche Punkte denn „kritisch“ sind und ggf. erneut durchgeprüft werden könnten?

Hierzu ein beispielhafter Rahmen, ein „drei Punkte-Vorschlag“ für eine „Denkrichtung“, die
weiter ausgefeilt werden könnte:

  1. Die Psychiatrie, Geriatrie und die Innere Medizin bleiben in Eckernförde und Rends-
    burg wie bislang. Bei der Psychiatrie stellte sich bereits bei Diskussionen im Sozial-
    und Gesundheitsausschuss im Juni 2022 heraus, dass hier über das Klinik-Umfeld hin-
    aus weitere Versorgungsinfrastruktur im Kreis betroffen sein könnte. Ein Punkt, der
    ein Verlagern nach Gesichtspunkten für den Kreis insgesamt nach Eckernförde ggf.
    maßgeblich in Frage stellt.
  2. In Eckernförde könnte mittelfristig ein neues Ärzte- und Geburtshaus entstehen, für
    welches dann nicht mehr der Kreis zuständig wäre. Bis zur Fertigstellung würden die noch vorhandenen Ressourcen der Gynäkologie genutzt werden. Die Infrastruktur ist schließlich noch vorhanden und könnte noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.
  3. Die zentrale Notaufnahme in Eckernförde wäre von 8.00 – 20.00 Uhr besetzt, so dass in den „Kernzeiten“ vor Ort ein „Angebot“ verfügbar wäre. Von 20.00 Uhr bis 8.00 wäre die Notaufnahme in Rendsburg verfügbar.


Wie gesagt, die Details wären u.U. zu klären.

Die Frage ist, ob ein Kompromiss gewünscht wird. Hierfür müssten sich beide Seiten umgehend aufeinander zu bewegen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens haben über 10.000 Wahlberechtigte das Vertrauen ausgesprochen und sie mit ihrer Unterschrift zu ihren Vertretungsberechtigten gewählt. Den Kreistagsabgeordneten der unterschiedlichen Fraktionen wurde ebenfalls von ihren Wählern bei der Kreiswahl 2017 das Vertrauen ausgesprochen. Alle Beteiligten sollten sich darüber bewusst sein. Die WGK-Fraktion steht bereit, einen Kompromiss zu erlangen, bei dem zwar jeder Abstriche machen muss, im Ergebnis aber alle einigermaßen zufrieden sein könnten.

WGK unterstützt Bürgerbegehren zur Zukunft der IMLAND-Kliniken

Direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in diese wichtigen Entscheidungen einzubinden“

Die Entscheidung über die Zukunft der IMLAND Klinik mit beiden Standorten in Eckernförde und Rendsburg haben sich viele Kreistagsabgeordnete nicht leicht gemacht. Noch bis kurz vor Abstimmung wurde aber auch deutlich, dass sich besonders viele direkt beteiligte Gruppen – Mitarbeitende der Klinikstandorte oder Einwohner des Kreises – mit ihren eigenen Vorstellungen und Argumenten nicht einbringen konnten.

Begrüßenswert aus Sicht der WGK ist daher, dass sich engagierte Bürger in Form eines angestrebten Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid über die zukünftige Strategie bei der IMLAND Klinik konstruktiv in den Gestaltungsprozess einbringen wollen.

Anliegen der WGK war von Anfang an, u.a. die Bürgerinitiativen im Kreis bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unterstützen und als Sprachrohr für die vielen kommunalen Wählergemeinschaften im Kreistag und seinen Fachausschüssen zu fungieren. Aus diesem Grund hat die WGK auf ihrer letzten Fraktionssitzung besprochen, ein angestrebtes Bürgerbegehren zu unterstützen.

„Die direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in so relevante Entscheidungen einzubinden“, sagt Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender der WGK. Bei der Unterstützung des Begehrens sei es zunächst nicht wichtig, ob jemand im darauffolgenden Bürgerentscheid für oder gegen die zur Abstimmung gestellte Frage stimmt, so Höpken, sondern es gehe allein darum zu signalisieren, dass man die Entscheidung direkt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gibt. Und genau hierfür spricht sich die WGK aus.

Das Prozedere stellt sich im weiteren Verlauf wie folgt dar: Erreicht eine Bürgerinitiative die für das Begehren notwendige Anzahl an Stimmen, kann der Kreistag einlenken und mit den Initiatoren des Begehrens eine Einigkeit erzielen, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt. Der zur Abstimmung gestellten Frage kommt hier eine besondere Bedeutung zu. In jedem Fall muss dem Begehren eine detaillierte Kostenaufstellung der Forderungen angefügt werden, so dass die zur Abstimmung aufgerufenen Bürger des Kreises so umfänglich wie möglich über die Folgen ihrer Abstimmung informiert sind. Diese Kostenaufstellung wäre in diesem Falle Aufgabe des Kreises. Ebenso hätten Bürgerinitiative wie Kreistag die Möglichkeit, jeweils ihre Sicht in gleichem Umfang darzustellen. Auch diese Informationen stünden allen Abstimmungsberechtigten dann zur Verfügung.

Sobald die notwendigen Stimmen zur Durchführung des Bürgerentscheids zusammengekommen sind, gilt ein Planungsstopp für jedwede Umstrukturierung der IMLAND Standorte. Die WGK erachtet es allerdings für selbstverständlich, dass es bereits bei Anmeldung der Planung eines Bürgerbegehrens zu keinen weiteren Schritten des Kreistags sowie der Geschäftsführung der IMLAND in Richtung Szenario 5 kommt. Die WGK geht davon aus, dass alle Fraktionen dieser Vorgehensweise zustimmen werden.

Weiterhin muss den Mitarbeitenden der Kliniken zugesagt werden, dass ihre Arbeitsplätze mindestens bis zum Ergebnis eines angestrebten Bürgerentscheids an dem jeweiligen Klinikstandort in Rendsburg und Eckernförde sicher sind.