Archiv der Kategorie: Anfragen

Anfrage gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Kreistag zur Anschaffung von Luftfiltern in Kreisgebäuden und Schulen.

Sehr geehrte Frau von Milczewski,

vermehrt treten in den letzten Wochen besorgte Menschen an uns heran und fragen, ob die Kreisgebäude und Schulen mittlerweile mit Luftfiltern ausgerüstet sind. Sie haben Angst um ihre Kinder und sich selbst, im kommenden Herbst und Winter wieder unter unzumutbaren Zuständen mit Jacken, Mützen, offenen Fenstern und Türen lernen und arbeiten zu müssen. Das darf kein Dauerzustand sein.

Am 7.08.2020 hatten wir zur der Sitzung des Sozial-und Gesundheitsausschusses vom 27.08.2020 (Dr. Höpken) schon einmal eine Anfrage zur Überprüfung der Wirksamkeit von Luftfiltern in Kreisgebäuden gestellt. Seinerzeit verwies Dr. Fahlbusch auf einige schon vorhandene eingebaute Luftfilter und die Sensibilisierung der Menschen in Hinsicht auf vermehrtes Lüften.

Am 26.09.2020 war dann in der Landeszeitung zu lesen, dass der Kreis drei Luft-reinigungsgeräte bestellt hat, für Warteräume, die Führerscheinstelle und die Zuwanderungsbehörde.

Ende September 2020 verabschiedete der Bund, im Rahmen des Coronaplanes ein Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro, zum Kauf und zur Umrüstung von raumlufttechnischen Anlagen, für die Jahre 2020 und 2021.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Hat der Kreis Gelder beantragt, um weitere Luftfilteranlagen zu bestellen?

a) für die Kreisgebäude?

b) für die Schulen?

2. Wenn ja, wie viele sind schon bestellt, gekauft und installiert?

a) für die Kreisgebäude?

b) für die Schulen?

3. Wenn nein, warum nicht?

Für die WGK-Fraktion

Dr. A. Höpken
Fraktionsvorsitzender WGK

Anfrage gemäß §26 KO zur Sicherung der Infrastruktur des Kreises bei Blackout

01.02.2021
Sehr geehrter Herr Schwemer,
in der ersten Januarwoche dieses Jahres kam es laut Medienberichten zu einem drastischen Spannungsabfall im europäischen Verbundnetz (vgl. z. B. https://m.focus.de/auto/news/noteingriff-ins-stromnetz-noteingriff-ins-stromnetz_id_12867861.html, https://www.ingenieur.de/fachmedien/bwk/energieversorgung/strom-europa-schrammt-am-blackout-knapp-vorbe /?fbclid=IwAR2VLZ2uJJveo8bZ8RnbZf94De_RvHjkhMxc8ahctGpdobe05OOtyagAFkA).
Unbestritten ist der Ausbau von wetterabhängigen Stromerzeugern ein Grund für die zunehmende Destabilisierung unserer Stromversorgung.
Wiederholter plötzlicher Spannungsabfall kann sowohl einen Notlastabwurf zur Folge haben oder aber zu einem kompletten Zusammenbruch des Stromnetzes (Blackout) führen.
Die Energiewirtschaft rechnet bei einem Blackout mit einer Netzausfallzeit von 7 bis 10 Tagen um das Netz wieder hoch zu fahren.
Bei einem Stromausfall sind u.a. alle privaten Telefonschlüsse betroffen und fallen damit aus. Weder Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr sind dann über das Telefonnetz erreichbar.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Vorkehrungen hat der Kreis zur Sicherstellung der lebensnotwendigen Infrastruktur im Kreisgebiet für den Fall eines längeren Stromausfalls (> 24 h ) getroffen?

2. Für welche Dauer ist eine Notstromfallstromversorgung gesichert:

  • Für die Kreisverwaltung
  • Für die Imlandkliniken
  • Für Pflegeeinrichtungen
  • Für das Tetra-Funknetz für die interne Kommunikation von Feuerwehr, THW und Polizei im Kreisgebiet?
  • Für andere Einrichtungen, die für die Menschen im Kreis eine minimale Kommuikationsinfrastruktur aufrechterhalten?

3. Wie ist sichergestellt, dass absehbar hilfsbedürftige Personen den Notruf erreichen können? Sind die in ambulanter Pflege befindlichen Personen im Kreisgebiet zentral erfasst?

4. Welche Rückfallebenen sind für den Fall eines Blackouts im Kreisgebiet vorgesehen?

Anfrage zum Thema: Schwebefilter/HEPA (High Efficiency Particulate Air), H14 Virenfilterung

Anfrage an den Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit

Im Zuge der Corona-Krise wird in den letzten Monaten immer häufiger über den Einsatz von Schwebefiltern, sog. HEPA-Filtern berichtet, so wie sie bereits schon in Flugzeugen (1) und OP-Sälen seit langem zum Einsatz kommen(hier sogar gesetzlich geregelt). Das Umweltbundesamt schreibt dazu: „Sowohl Coronaviren selbst (100-120 Nanometer) als auch die durch den Atem exhalierten Tröpfchen (im Bereich weniger Mikrometer) können durch HEPA-Filter grundsätzlich zurückgehalten werden.“ (2)

Nach Berichten in der Presse werden diese Filter nun auch in Bereichen eingesetzt in denen es zuvor zu vermehrten Corona Infektionsfällen gekommen ist (hier Schlachtbetrieb). So gehört der Einsatz von HEPA-Filtern zum Sofort-Programm bei der Firma Tönnies (3).

Will man weiteren Berichten zum Thema folgen, so eignen sich diese Filter ggf. auch für viele weitere Einsatzbereiche. So werben natürlich auch die Hersteller dafür (4). Dabei kann – folgt man diesen Aussagen – durch die sog. H14 Virenfilterung, wohl ein wesentlicher Anteil der Virenlast aus den gefilterten Räumen entfernt werden.
Die WGK-Fraktion stellt daher die Anfrage, ob von Seiten des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit diesbezüglich schon Recherchen zur Wirksamkeit solcher Anlagen und ggf. entsprechender Konzepte vorliegen. Und wenn ja, welcher Erkenntnisstand sich daraus ergeben hat.

Wird der bisherigen Berichterstattung gefolgt, so könnte in dieser Filtertechnologie ein erhebliches Potential für die Reduzierung von Virenlasten (nicht nur) in öffentlichen Bereichen liegen. Wir bitten
daher zudem um Information darüber, ob ggf. der Einsatz solche Filter/Anlagen in Einrichtungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde geprüft wurde und/oder ggf. bereits stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
für die WGK-Kreistagsfraktion
Dr. Andreas Höpken
WGK-Fraktionsmitglied

Quellen:
(1) https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2003/daz-38-2003/uid-10657
(2) https://www.umweltbundesamt.de/coronaviren-umwelt
(Unter dem FAQ-Punkt: Kann das SARS-CoV-2 durch Filter aus der Luft entfernt werden?)
(3) https://toennies.de/wp-content/uploads/2020/07/25-punkte-sofortprogramm_ueberblick.pdf
(4) https://de.trotec.com/anwendungen/luftreinigung-staub-viren/keimfreie-raumluft-mit-h14-
virenfilterung-in-bueros-und-oeffentlichen-raeumen/
Der Hersteller nennt folgende Einsatzbereiche: Supermärkte, Baumärkte, Drogerien und
Apotheken, Elektronikfachmärkte, Ladenlokale, Fitness-Studios, Umkleidekabinen, Warte- und
Empfangsbereiche, Bibliotheken, Großraumbüros, Seminarräume, Messestände, Kantinen,
Speisesäle, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Lazarette, Seniorenheime, Kontrollstände,
Schiffe, Zelte.

Anfrage WGK Fraktion Störung Seeadler


Anfrage gemäß §27 der Kreisgeschäftsordnung zur Beantwortung im Umwelt- und Bauausschuss

Seeadler stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Tötung oder Störung der Brut sind Straftaten in diesem Sinne.
In der Gemeinde Thumby ist seit mehreren Jahren ein Seeadlerhorst nachgewiesen und der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Die Jungvögel wurden in der Vergangenheit regelmäßig von der Projektgruppe Seeadlerschutz des Landes beringt. Der Forstbeauftragte des Landeigentümers hat den Horst unter Beobachtung.
Ein Seeadlerpaar hat in diesem Jahr den Horst besiedelt und um den 10.3.2019 mit der Brut begonnen.
Zum Schutz der Seeadler sind die Wald- und Wirtschaftswege in der Nähe des Horstes durch den Eigentümer mit Autorisierung durch den Landrat für Erholungssuchende gesperrt (siehe Foto).
Trotz dieser seit vielen Jahren ausgeschilderten Schutzzone, fanden seit Ende März diesen Jahres massive Störungen des Seeadlerhorstes durch Schwerlastverkehr statt.
Durch diese tagelang anhaltenden Störungen kam es zum wiederholten Auffliegen der Adler vom Horst und zum stundenlangen Verlassen der Adler des Horstes und des Geleges und letztendlich zur Brutaufgabe.

Der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Störungen Mitte April angezeigt.
Die WGK-Fraktion bittet um Auskunft zu dem Vorgang insgesamt und zu folgenden Fragen im Besonderen:

  1. Warum dürfen die Wald- und Wirtschaftswege nicht von jedermann gemäß § 17 Landes Waldgesetz betreten werden?
  2. Warum darf der Eigentümer innerhalb einer seit Jahren bestehenden und vom Landrat autorisierten Schutzzone so massiv die Brut eines streng geschützten Tieres stören, wenn dieser Horst außerdem noch seit Jahren unter professioneller Betreuung vom Land steht?
  3. Wurde durch die untere Naturschutzbehörde kontrolliert (vor Ort), in welchem Bereich um den Horst die Störungen stattgefunden haben?
  4. Welche Konsequenzen hat die Störung des Seeadlerbrutgeschäftes und der daraus folgende Abbruch der Brut für den Verursacher?
  5. Hat die Störung des Seeadlers etwas mit den Windkraftplänen auf der Fläche Holzdorf zu tun, da dieser Horst mit seiner 3 km-Schutzzone der Grund für den Wegfall der Potenzialfläche für die Windkraftnutzung ist?

Anfrage WGK Fraktion Störung Seeadler

Anfrage zur Überwachung des vollständigen Rückbaus von WKA-Fundamenten im Kreis

die Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein sieht für den Kreis RD-ECK eine deutliche Zunahme von Windvorrangflächen vor.
Durch den Bau der Infrastruktur (Zuwegung und Netzanbindung) werden die Flächen für lange Zeit für die Windenergienutzung manifestiert.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen auf den Vorrangflächen ist eine unterirdische Versiegelung des Bodens durch die Fundamentierung verbunden.
Ungefähr alle 20 Jahre erfolgt eine Anpassung der WKA an den neuesten technischen Stand, das sog. Repowering.
Moderne, leistungsfähigere und größere Anlagen erfordern ein neues Fundament.
Laut BBG hat der Rückbau der alten Anlagen vollständig zu erfolgen, das heißt inklusive des gesamten Fundamentes.
Für die Überwachung des vollständigen Rückbaus ist der Kreis zuständig.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Windkraftanlagen wurden im Kreis bis heute zurückgebaut?
  2. Wurden die Fundamente vollständig entfernt?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie viele Windkraftanlagen werden im Kreis vermutlich in den nächsten 15 Jahren zurückgebaut werden?
  5. Mit welchem Material werden die Böden nach Entfernung der Fundamente aufgefüllt?

Anfrage_WGK Fraktion-Überwachung Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen

Anfrage zu den Auswirkungen der neuen Schallausbreitungsrechnung für Windkraftanlagen auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kommunen im Kreis

Die Neubewertung der Schallausbreitung (Interimsverfahren gemäß LAI-Hinweisen vom 5.9.2017) von Windkraftanlagen (WKA) zeigt, dass die errechnete Schallprognose nicht den tatsächlichen Schallimmissionen entspricht. Das hatte zur Folge, dass an den betroffenen Wohnhäusern erheblich höhere Schallpegel von den Bürgerinnen und Bürgern bisher hingenommen werden mussten, weil die Schallimmission an Wohnhäusern unterschätzt wurde.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Gemeinden des Kreises, sind aufgrund des bestehenden WKA Ausbaus, von Überschreitungen des nächtlichen Richtwertes für Schallimmissionen, gemäß TA Lärm Interimsverfahren, betroffen
    a) In Siedlungen des Außenbereiches oder Dorf- und Mischgebieten
    b) In allgemeinen Wohngebieten
    c) In reinen Wohngebieten?
  2. Wie viele bereits ausgewiesene Baugebiete im Kreis können auf Grund der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA nicht mehr bebaut werden?

Anfrage_WGK Fraktion-Schallausbreitung-WKA

Anfrage zur möglichen Grundwasserbelastung im Kreis durch Bau von Windkraftanlagen

großräumige Eingriffe in den Boden wie die Fundamentierung und anschließende Entfernung von Fundamenten für Windkraftanlagen können sich auf Grundwasserstand und Schadstoffeintrag in das Grundwasser auswirken.

Beim Aufbau dieser Fundamente werden mehrere Grundwassertrennschichten durchbrochen. Dabei wird Einfluss auf die erforderliche Verweilzeit des Oberflächenwassers in den Bodenschichten genommen, die für die Reinigung und den Abbau von Schadstoffen, wie Phosphor, Stickstoff und Nitrat von ausschlaggebender Bedeutung sind.

So gelangt belastetes Oberflächenwasser vorzeitig ins Grundwasser, das von umliegenden Hausbewohnern aus Hausbrunnen als Trinkwasser genutzt wird.
Wir bitten im Zusammenhang mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind des Landes SH um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Hausbrunnen liegen im Einzugsbereich der zur Zeit im zweiten Entwurf des Regionalplanes Wind vorgesehenen Vorranggebiete?
  2. Wie viele ha der derzeit ausgewiesenen Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt?
  3. Wer überwacht den Einfluss von großen privatwirtschaftlichen Baumaßnahmen auf die Trinkwasserqualität der Hausbrunnen im Kreis?
  4. Werden Hausbrunnennutzer bei festgestelltem Schadstoffeintrag in Folge von WKA-Bau entschädigt?
  5. Wie wird vom Kreis konkret sichergestellt, dass nach vollständiger Entfernung des Fundaments die Bodenschichten wieder hergestellt werden, damit ein großflächiger Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden wird?
  6. Wer trägt die Folgekosten einer unsachgemäßen Wiederherstellung der Bodenstruktur

Anfrage_WGK Fraktion-Grundwasserbelastung nach Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen

Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Die Regionalplanung des Landes erfordert eine Bestandsaufnahme der kommunalen Gebietsplanung und eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Der Kreis hat daher in verschiedenen Gemeinden die Situation in ausgewiesenen Gebieten für Wochenendhäuser überprüft und festgestellt, dass es in einigen Gebieten seit teilweise Jahrzehnten eine von den jeweiligen Gemeinden stillschweigend geduldete Dauerbewohnung gibt.
Die Duldung und der Gemeinden manifestiert sich darin, dass viele der Dauerbewohner des eigenen Wochenendhauses seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Wochenendhausgebiete gibt es im Kreisgebiet?
  2. Wie viele Menschen sind bis jetzt von der Aufforderung, ihren dauernden Wohnsitz aufzugeben, betroffen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Bürger?
  4.  Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gemeinden, die teilweise jahrzehntelang die Nutzung als Erstwohnsitz tolerierten und die entsprechenden Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich daraus erzielten?
  5. Welche Möglichkeiten einer Legalisierung des Dauerwohnens gibt es für die Gemeinden?
  6. Welche Möglichkeiten hat der Kreis, soziale Härten zu vermeiden und ein legalisiertes Dauerwohnen zu ermöglichen?
  7. Besteht die Möglichkeit, allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Anwohnern das Dauerwohnrecht zu gewähren und nach Erbfall oder Verkauf des Hauses den baurechtlich vorgesehenen Zustand wieder herzustellen? Wenn nein, warum nicht?

WGK Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Die sog. Bokelholmer Fischteiche (Gemeinde Emkendorf) werden seit Langem zur Fischaufzucht genutzt. Auffällig ist, dass in diesem Jahr ein großer Teil der Teichflächen trocken gelegt wurde.
Dies ist insofern bemerkenswert, als dass in den letzten Jahren hier immer häufiger Seeadler – teilweise mit Jungvögeln – zu beobachten waren.
Wir bitten um Auskunft zu folgenden Fragen:
Ist eine großflächige Trockenlegung von – gleichwohl künstlichen – Gewässern anzeige- und genehmigungspflichtig?
Wurde im Fall der Bokelholmer Fischteiche eine entsprechende Genehmigung erteilt und welche Begründung für die Trockenlegung war für die Genehmigung maßgeblich?
Steht die Trockenlegung im Zusammenhang mit einer möglichen Windvorrangfläche in unmittelbarer Nähe der Bokelholmer Fischteiche?
Sollte es andere, der Kreisverwaltung bekannte, Gründe für die Trockenlegung geben, so bitten wir ebenfalls um deren Benennung.

WGK-Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Anfrage zu den geleisteten Ausgleichzahlungen an den Kreis RD ECK für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen des Windparks Loose

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Als Ausgleich für diesen Schaden haben durch den Betreiber der Windkraftanlagen Zahlungen an den Kreis zu erfolgen.
Die Ausgleichzahlungen sind Geld, welches der öffentlichen Hand zusteht und für welches der Kreis der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet

  1. Welche Summe je WKA (in €) ist von dem Betreiber des Windparks Loose, Amt Schlei Ostsee als Ausgleichzahlung an den Kreis beauflagt worden?
  2. Welche Summe hat der Kreis bis heute (23.08.2018) erhalten?
  3. Sollte noch nicht die gesamte Summe eingegangen sein, erbitten wir eine Auskunft darüber, warum das noch nicht erfolgt ist?
  4. Wird der Kreis die ausstehende Summe unverzüglich mit Fristsetzung und Stundungszins einfordern? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kirchhof

WGK-FRaktion_Anfrage zur Ausgleichzahlung Loose

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