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Neuer Kompromiss für die Imland Klinik?

Druckausgabe der Kieler Nachrichten 27. Juli 2022

Parteien Äußern sich zu Bürgerbegehren – Hoffnung auf weitere Vorschläge für Neustrukturierung

Ein Bürgerentscheid zur Zukunft der Imland-Klinik ist grundsätzlich zulässig, entschied jüngst das Land. …
Pro Bürgergentscheid ist auch der WGK-Vorsitzende Andreas Höpken. Er hofft noch einmal ausführlich über Konzepte für die Zunkunft der Imland-Klinik debattieren zu können. „Das soll so transparent wie möglich geschehen.“ … Ergebnis könnte ein neuer Kompromissvorschlag zur Aufteilung der Klinkstandorte sein, so Höpken.

WGK unterstützt Bürgerbegehren zur Zukunft der IMLAND-Kliniken

Direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in diese wichtigen Entscheidungen einzubinden“

Die Entscheidung über die Zukunft der IMLAND Klinik mit beiden Standorten in Eckernförde und Rendsburg haben sich viele Kreistagsabgeordnete nicht leicht gemacht. Noch bis kurz vor Abstimmung wurde aber auch deutlich, dass sich besonders viele direkt beteiligte Gruppen – Mitarbeitende der Klinikstandorte oder Einwohner des Kreises – mit ihren eigenen Vorstellungen und Argumenten nicht einbringen konnten.

Begrüßenswert aus Sicht der WGK ist daher, dass sich engagierte Bürger in Form eines angestrebten Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid über die zukünftige Strategie bei der IMLAND Klinik konstruktiv in den Gestaltungsprozess einbringen wollen.

Anliegen der WGK war von Anfang an, u.a. die Bürgerinitiativen im Kreis bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unterstützen und als Sprachrohr für die vielen kommunalen Wählergemeinschaften im Kreistag und seinen Fachausschüssen zu fungieren. Aus diesem Grund hat die WGK auf ihrer letzten Fraktionssitzung besprochen, ein angestrebtes Bürgerbegehren zu unterstützen.

„Die direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in so relevante Entscheidungen einzubinden“, sagt Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender der WGK. Bei der Unterstützung des Begehrens sei es zunächst nicht wichtig, ob jemand im darauffolgenden Bürgerentscheid für oder gegen die zur Abstimmung gestellte Frage stimmt, so Höpken, sondern es gehe allein darum zu signalisieren, dass man die Entscheidung direkt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gibt. Und genau hierfür spricht sich die WGK aus.

Das Prozedere stellt sich im weiteren Verlauf wie folgt dar: Erreicht eine Bürgerinitiative die für das Begehren notwendige Anzahl an Stimmen, kann der Kreistag einlenken und mit den Initiatoren des Begehrens eine Einigkeit erzielen, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt. Der zur Abstimmung gestellten Frage kommt hier eine besondere Bedeutung zu. In jedem Fall muss dem Begehren eine detaillierte Kostenaufstellung der Forderungen angefügt werden, so dass die zur Abstimmung aufgerufenen Bürger des Kreises so umfänglich wie möglich über die Folgen ihrer Abstimmung informiert sind. Diese Kostenaufstellung wäre in diesem Falle Aufgabe des Kreises. Ebenso hätten Bürgerinitiative wie Kreistag die Möglichkeit, jeweils ihre Sicht in gleichem Umfang darzustellen. Auch diese Informationen stünden allen Abstimmungsberechtigten dann zur Verfügung.

Sobald die notwendigen Stimmen zur Durchführung des Bürgerentscheids zusammengekommen sind, gilt ein Planungsstopp für jedwede Umstrukturierung der IMLAND Standorte. Die WGK erachtet es allerdings für selbstverständlich, dass es bereits bei Anmeldung der Planung eines Bürgerbegehrens zu keinen weiteren Schritten des Kreistags sowie der Geschäftsführung der IMLAND in Richtung Szenario 5 kommt. Die WGK geht davon aus, dass alle Fraktionen dieser Vorgehensweise zustimmen werden.

Weiterhin muss den Mitarbeitenden der Kliniken zugesagt werden, dass ihre Arbeitsplätze mindestens bis zum Ergebnis eines angestrebten Bürgerentscheids an dem jeweiligen Klinikstandort in Rendsburg und Eckernförde sicher sind.

Kreistag hat entschieden : Imland-Klinik wird neu strukturiert, Aus für Geburtsstation in Eckernförde

Über die Neuausrichtung der Standorte Rendsburg und Eckernförde hatte es viele Diskussionen gegeben. Jetzt hat die Kreispolitik entschieden, wie es mit dem finanziell angeschlagenen Krankenhaus weitergehen soll.

Scheswig-Holsteinische Landeszeitung am 14. Februar 2022

Rendsburg | Das Interesse an der Kreistagssitzung war so groß, dass der Live-Stream immer wieder zusammenbrach. Teilweise über 800 Nutzer wollten bei der Entscheidung über die Imland-Klinik dabei sein. Auch die Zuschauerplätze in der ACO-Thormannhalle waren komplett gefüllt. Seit Monaten wird über die Zukunft der finanziell angeschlagenen Imland-Klinik diskutiert, eine Reihe von möglichen Zukunfts-Szenarien wurde entwickelt. Jetzt ist die Zeit der Ungewissheit vorbei: Am Montagabend hat der Kreistag in der ACO-Thormannhalle in Büdelsdorf das Szenario 5 beschlossen …

… So wünschten viele Bürger, vor allem aus dem Bereich Eckernförde und Schwansen, eine Verschiebung der Abstimmung. …

WGK beantragt Verschiebung der Abstimmung

Die Wählergemeinschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde (WGK) hatte für eine Verschiebung der Abstimmung plädiert. „Es ist zu früh für eine finale Entscheidung“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Andreas Höpken. Er sehe die Gefahr einer Fehlentscheidung, die zu einem langsamen Sterben des Standorts Eckernförde führe. Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Iris Ploog, unterstrich die Unterstützung der SPD für diesen Antrag. …

.. .Auch die Grünen, die Linke und die AfD sprachen sich für eine Verschiebung aus. Der Antrag wurde mit mit 26 Ja-Stimmen, 29 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt. …

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 14.02.2022

Der Kreistag möge beschließen, die Abstimmung über ein der Gesellschafterversammlung der Imland-Klinik zu empfehlendes Szenario auf die nächste reguläre Kreistagssitzung am 14.03.2022 zu verlegen, solange folgende Fragen nicht vollumfänglich abgeklärt sind:

  • Ist geklärt, ob alle fachlichen Umstrukturierungen mit Personal qualifiziert und nachhaltig (zukunftssicher/überschreiten der Altersregelgrenze) abgedeckt sind?
  • Ist berücksichtigt das geriatrische Patienten ggf. auch chirurgische und unfallchirurgische Versorgung und Notfallversorgung benötigen? Wie wird diese sichergestellt?
  • Ist berücksichtigt das psychiatrische Patienten ggf. unfallchirurgische Versorgung vor Ort benötigen (beispielsweise Borderline-Patienten oder Drogenabhängige)? Wie wird diese sichergestellt?
  • Zentrale Notaufnahme (ZNA): Wird das geplante MVZ rund um die Uhr verfügbar sein oder wird ein Wegfall der 24/7 ZNA, dass in Eckernförde keine Berufsunfälle, Schulunfälle und Sportvereinsunfälle mehr versorgt werden können?
  • Wird die privat geführte Röntgenpraxis, die dem Krankenhaus angegliedert ist, vor Ort verbleiben und ihre Aufgaben im gleichen Umfang wie bisher weiterführen? Wurden hierzu mit der Praxis Gespräche geführt? Gibt es von Seiten der Praxis eine Position dazu, wenn ja welche?
  • Wurde alternativ zur Schließung der Geburtshilfestation ein tragbares Konzept für eine „alternative“ Geburtshilfe (Geburtshaus) vor Ort geprüft?
  • Ist abgeklärt, ob sich die Zuständigkeiten einer zukünftig in Eckernförde beheimateten Psychiatrie mit denen des Zentrums für Integrative Psychiatrie (ZIP) in Kiel überschneiden (fachlich und räumlich)?
  • Was ist mit den Erreichbarkeiten/Besuchen von Patienten mittels ÖPNV wenn Abteilungen/Leistungen nunmehr nur in Rendsburg vorgehalten werden können? Wie weit verlängern sich die Anreisewege/Zeiten?
  • Auch die von der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises angesprochen Fragen während der letzten Hauptausschusssitzung sollten berücksichtigt werden (Vgl. Protokoll Hauptausschusssitzung).

Begründung:

Die letzte Hauptausschusssitzung am 10.02.2022 und die Beträge von verschiedenen Akteuren die zwischenzeitlich eingegangen sind haben gezeigt, dass noch wesentliche Fragen offen sind. Daher ist es absolut notwendig, bis zu einer Entscheidung im März alle offenen Punkte soweit wie irgend möglich zu prüfen. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Fehlentscheidung ohne Abwägung der aufgetretenen Fragen, ein für den Standpunkt nicht geeignetes Konzept, letztlich zu einem Sterben des Standortes führt.

Für die Fraktion
Dr. Andreas Höpken
Fraktionsvorsitzender der WGK

Gefahrenabwehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Sorge vor dem Blackout

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat seine Pläne für den Katastrophenschutz überarbeitet. Dabei macht den Fachleuten vor allem ein Szenario große Sorgen: ein flächendeckender Stromausfall über mehrere Tage.erarbeitet Pläne – Sorge vor flächendeckendem Stromausfall …

Kieler Nachrichten 28. Januar 2022

Rendsburg. Vom Blackout bis Sturmflut; Der Kreis Rendsburg-Eckernförde überarbeitet seine Sturkturen und Konzepte für verschiedene Katastrophenfälle. In den vergangenen Monaten haben die Mitarbeiter in der Kreisverwaltung fünf unheilvolle Szenarien sowie deren Auswirkungen skizziert und auf der Basis alter Pläne neue Grobkonzepte zur Gefahrenabwehr erarbeitet …

… Nicht zuletzt die Wählergemeinschaft WGK hatte im zuständigen Ausschuss immer wieder auf die Dringlichkeit des Themas „Katastrophenschutz“ vonseiten des Kreises hingewiesen. Vor allem auf einen mehrtätigen flächendeckenden Stromausfall seien Bevölkerung und Verwaltung nicht gut vorbereitet, so die Befürchtungen der Wählergemeinschaft. WGK-Fraktionschef Andreas Höpken hatte zuletzt unter anderem gefordert, Informationsveranstaltungen in den Gemeinden zu organisieren sowie Flyer für die Bevölkerung zu drucken. …

Untersuchung des Grundwassers in der Modellregion Schlei auf Glyphosat

Sehr geehrter Herr Tank,

die WGK-Fraktion beantragt wie folgt zu beschließen:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Projektträger „Modellregion Schlei„ die Erweiterung der systematischen Untersuchungen zur Grundwasserqualität in der Modellregion Schlei um eine ergänzende Analyse auf das Totalherbizid Glyphosat.

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt dem Projektträger aus dem eigenen Budget zu diesem Zweck 2000 € zur Verfügung.

Begründung:

Aus Anlass des Sachstandsberichts über die „Modellregion Schlei“ im UBA am 19.8.21 Tagesordnungspunkt 4, der die Grundwassersituation in Verbindung zur Wasserqualität der Schlei erläuterte, wurde von der WGK die Frage gestellt, inwieweit sich die Einträge von Glyphosat aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben bemerkbar machen. Dabei stellte sich heraus, dass die Bewertung von Glyphosat in Grundwasserleitern, von der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes bisher keine Beachtung gefunden hat.

Im Rahmen einer durchgeführter Trinkwasseruntersuchung (02.03.20) im Naturpark Westensee (ca.25 m Tiefe), wurde eine Glyphosatanalyse veranlasst, die im Ergebnis Glyphosat nachweist. Der Wert lag zwar unter dem Grenzwert, allerdings bedeutet allein der Nachweis, dass Glyphosat im Trinkwasserbereich (ca. 25 m Tiefe) angekommen ist. In höheren Grundwasserschichten (bis ca.10 m Tiefe) ist somit mit weitaus höheren Werten zu rechnen. Das führt unweigerlich zu Glyphosat-Einträgen in die anliegenden Gewässer. Da es sich bei dem o.g. Projekt um eine Modellregion handelt, muss es auch im weiteren Verfahren zu einer Messung und Bewertung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat und dessen mögliche Auswaschung in die Schlei kommen. Vor dem Hintergrund des Naturparks Schlei mit seiner wichtigen Funktion für den Fremdenverkehr im Kreis, ist diese Erkenntnis eine Voraussetzung für einzuleitende Schutzmaßnahmen.

Dr. Andreas Höpken

WGK-Fraktionsvorsitzender

Munition in der Ostsee- worum geht es eigentlich?

WGK informiert sich in der Lehrsammlung des Seebatallions/Minentaucherkompanie Eckernförde

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 19.08.21 ging es um einen möglichen Beitrag des Kreises zur Bewältigung der Munitionsaltlasten in der Ostsee. Um das Thema der verrottenden Munition in Ost- und Nordsee besser zu verstehen, haben sich Mitglieder der WGK-Fraktion von Spezialisten der Minentauchkompanie in Eckernförde die zu Ausbildungszwecken zusammengestellte Sammlung echter Munitionsfundstücke erklären lassen.

Der pensionierte Minentaucher Roland Axmann führte die Fraktion durch die Sammlung, die von ihm mit aufgebaut wurde und erläuterte an den dort vorhandenen Exponaten die Probleme, die sowohl bereits bei der Identifizierung von Kampfmitteln unter Wasser als auch bei einer kontrollierten Sprengung oder Bergung bestehen. „Jede Bewegung eines Fundstückes birgt das Risiko einer unkontrollierten Zündung/Detonation durch Auslösen eines Zünders am untersuchten Kampfmittel. In einigen Geschossen und Minen können mehrere verschiedene Zünder installiert sein. Welche davon noch zündfähig sind, ist fast nie zu erkennen.“, so der ehemalige Minentaucher Axmann.

Technische Lösungen wie die Erkennung und Sicherung der gefundenen Munition durch Roboter scheiden nach Axmann auf Grund der teilweise nicht vorhandenen Sichtweiten unter Wasser, der teilweise in Sand und Schlick versunkenen Kampfmittel sowie der nicht standardisierten Techniken der Kriegswaffen aus. Auch handelt es sich teilweise um Munition mit mehreren hundert Kilo Sprengstoff, so dass das Bergen auf eine Plattform schon wegen des Gewichtes nur sehr schwer bis gar nicht realisierbar ist.

„Im Vordergrund“, so Axmann, „muss immer die Sicherheit der Taucher stehen. Vor Ort muss im Einzelfall über eine Bergung mit Entschärfung an Land, kontrollierter Sprengung oder auch Öffnung des Kampfmittels mittels Schneidladung/pallistischer Scheibe und kontrolliertem Abbrand der Sprengladung entschieden werden. Hierbei ist das Fachwissen der Experten unabdingbar.“

Antrag: Schaffung eines MVZs (Medizinischen Versorgungszentrums) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich Aufnahme/Notaufnahme

Sehr geehrter Herr Schulz, die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.2021 und beantragt: Der Hauptausschuss möge beschließen, die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
anzuweisen, die Bedingungen für die Schaffung eines MVZ (Medizinischen Versorgungszentrum) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich der der Aufnahmen zu prüfen.

Begründung:
Bislang werden alle Patienten in der Notaufnahme aufgenommen und auch dort untersucht und ggf. auch behandelt. Egal was gemacht wird: Dabei wird über eine Fallpauschale abgerechnet. Selbst wenn diagnostische Maßnahmen mittels MRT oder CT durchgeführt werden müssen, so bleibt es bei der Fallpauschale und die ist alles andere als auskömmlich, um einen solchen diagnostischen Aufwand kostendeckend abzubilden und ggf. auch noch die Behandlung durchzuführen. Ein MVZ rechnet ab, wie ein niedergelassener Arzt, d.h. nach erbrachter Leistung und nicht nach einer Fallpauschale. Die Einkommenssituation könnte durch eine solche Umstrukturierung, erheblich verbessert werden. Dabei ist die gezielte Weiterführung von Patienten geboten, die einer stationären Behandlung bedürfen, da 78% der Behandlungen aller Aufnahmen ambulant durchgeführt werden, nur 22% benötigen eine stationären Aufnahme. Die Schaffung von MVZs an beiden Standorten hätte mehrere Vorteile:
1. eine Differenzierung von stationär und ambulant zu behandelnden Patienten und
Weiterführung in die entsprechende Fachabteilung 2. eine aufwandsgerechte Vergütung durch Abrechnung nach erbrachter Leistung eine 3. eine Effektivitätssteigerung.

Für die WGK-Fraktion, Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender