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Eine Frage der Zuständigkeit ? Presseerklärung zur Kreistagssitzung am 17.9.2018

Die Ablehnung des Antrags der WGK-Fraktion zu einer kritischen politischen Befassung des Kreistags mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind zeigt, dass die übrigen Fraktionen weder den Antrag noch die Begründung richtig gelesen haben oder richtig verstehen wollten.

Die pauschale Aussage, eine kritische politische Befassung mit dem Thema „Windvorrangflächenausweisung im Kreisgebiet“ über die reine Zuarbeit der Fachdienste hinaus, läge nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Kreistags, trifft nicht zu.

Der Antrag war zulässig und stand zur Abstimmung.

Wenn sich der Kreistag ausschließlich als erweiterte Verwaltung zur Ausführung der Anweisungen von oben sieht, ist er als politisches Organ überflüssig.

Die WGK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzten, dass kritische, die Menschen im Kreis betreffende Themen nicht mit der Floskel „nicht zuständig“ in der politischen Diskussion weggedrückt werden.
Das liegt in der Zuständigkeit der WGK.

Technikfolgenabschätzung vor Einführung neuer Antriebskonzepte im ÖPNV gefordert.

Die Kreistagsfraktion der WGK beantragt,
bei den Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge unter Punkt 3 „Umwelt“ eine genauere Definition der technischen Voraussetzungen an die Antriebe aufzunehmen. Bei den Transportmitteln der Zukunft soll nicht nur der technische Stand der Antriebe auf Basis der Betriebsmittel (wie Benzin, Diesel, Gas, elektrischer Antrieb oder Wasserstoff/Brennstoffzelle) eine Rolle spielen, sondern auch deren reale Nachhaltigkeit („ökologischer Fußabdruck“). Dabei sind sowohl die gesamtenergetischen Aufwände für die Gewinnung der Betriebsmittel als auch deren soziale und gesundheitliche Folgen für die daran beteiligten Menschen abzuwägen (z.B. Gewinnung von seltenen Rohstoffen in der sog. „Dritten Welt“).

Begründung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Rahmen der Ausschreibung zu ÖPNV-Leistungen die einmalige Gelegenheit den „Markt der zur Verfügung stehenden Technologien“ zumindest für einen mittelfristigen Rahmen zu prüfen. Dabei ist die Vorgabe zu enger oder gar unrealistischer Zeitkorridore für die komplette Umstellung, innerhalb weniger Jahre, auf eine „neue Technologie“ auszuschließen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei einer voreiligen Umstellung auf eine „beliebige Technologie“, unkalkulierbare Folgekosten zu verantworten hätte. Antriebskonzepte der Zukunft müssen immer an der gesamtenergetischen, ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Wie in anderen Bereichen auch(Datenschutzfolgenabschätzung DSFA), sollte hier vorab eine „Technikfolgenabschätzung“ vorgenommen werden. Dem nachhaltigsten System wird so die konstruktive Gelegenheit gegeben sich durchzusetzen.

Lesen Sie den Antrag als PDF-Datei

Antrag WGK-REA-1

Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Die Regionalplanung des Landes erfordert eine Bestandsaufnahme der kommunalen Gebietsplanung und eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Der Kreis hat daher in verschiedenen Gemeinden die Situation in ausgewiesenen Gebieten für Wochenendhäuser überprüft und festgestellt, dass es in einigen Gebieten seit teilweise Jahrzehnten eine von den jeweiligen Gemeinden stillschweigend geduldete Dauerbewohnung gibt.
Die Duldung und der Gemeinden manifestiert sich darin, dass viele der Dauerbewohner des eigenen Wochenendhauses seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Wochenendhausgebiete gibt es im Kreisgebiet?
  2. Wie viele Menschen sind bis jetzt von der Aufforderung, ihren dauernden Wohnsitz aufzugeben, betroffen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Bürger?
  4.  Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gemeinden, die teilweise jahrzehntelang die Nutzung als Erstwohnsitz tolerierten und die entsprechenden Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich daraus erzielten?
  5. Welche Möglichkeiten einer Legalisierung des Dauerwohnens gibt es für die Gemeinden?
  6. Welche Möglichkeiten hat der Kreis, soziale Härten zu vermeiden und ein legalisiertes Dauerwohnen zu ermöglichen?
  7. Besteht die Möglichkeit, allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Anwohnern das Dauerwohnrecht zu gewähren und nach Erbfall oder Verkauf des Hauses den baurechtlich vorgesehenen Zustand wieder herzustellen? Wenn nein, warum nicht?

WGK Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Frist für Stellungnahmen zu Regionalplänen läuft

Vom 4. September 2018 bis zum 19 Januar 2019 besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zur Landesplanung Windenergie abzugeben.
Für Rückfragen hat die Landesregierung ein „Bürgertelefon“ eingerichtet welches unter der Telefonnummer  0431-988-5184 zu erreichen ist. Anfragen können auch per Email an „windenergiebeteiligung(at)im.landsh.de“ gerichtet werden.

Hier der Link zur „Online Beteiligung Landesplanung“ https://bolapla-sh.de/

Die „Kriterien zur Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen für Windenergienutzung auf Regionalplanebene“ wurden im Amtsblatt für Schleswig Holstein  Ausgabe 36 veröffentlicht.

Eine Kopie der entsprechenden Seiten können sie hier als PDF-Datei ansehen.

Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Die sog. Bokelholmer Fischteiche (Gemeinde Emkendorf) werden seit Langem zur Fischaufzucht genutzt. Auffällig ist, dass in diesem Jahr ein großer Teil der Teichflächen trocken gelegt wurde.
Dies ist insofern bemerkenswert, als dass in den letzten Jahren hier immer häufiger Seeadler – teilweise mit Jungvögeln – zu beobachten waren.
Wir bitten um Auskunft zu folgenden Fragen:
Ist eine großflächige Trockenlegung von – gleichwohl künstlichen – Gewässern anzeige- und genehmigungspflichtig?
Wurde im Fall der Bokelholmer Fischteiche eine entsprechende Genehmigung erteilt und welche Begründung für die Trockenlegung war für die Genehmigung maßgeblich?
Steht die Trockenlegung im Zusammenhang mit einer möglichen Windvorrangfläche in unmittelbarer Nähe der Bokelholmer Fischteiche?
Sollte es andere, der Kreisverwaltung bekannte, Gründe für die Trockenlegung geben, so bitten wir ebenfalls um deren Benennung.

WGK-Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Anfrage zu den geleisteten Ausgleichzahlungen an den Kreis RD ECK für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen des Windparks Loose

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Als Ausgleich für diesen Schaden haben durch den Betreiber der Windkraftanlagen Zahlungen an den Kreis zu erfolgen.
Die Ausgleichzahlungen sind Geld, welches der öffentlichen Hand zusteht und für welches der Kreis der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet

  1. Welche Summe je WKA (in €) ist von dem Betreiber des Windparks Loose, Amt Schlei Ostsee als Ausgleichzahlung an den Kreis beauflagt worden?
  2. Welche Summe hat der Kreis bis heute (23.08.2018) erhalten?
  3. Sollte noch nicht die gesamte Summe eingegangen sein, erbitten wir eine Auskunft darüber, warum das noch nicht erfolgt ist?
  4. Wird der Kreis die ausstehende Summe unverzüglich mit Fristsetzung und Stundungszins einfordern? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kirchhof

WGK-FRaktion_Anfrage zur Ausgleichzahlung Loose

Lesen Sie die Antwort als PDF Datei: 20180827_wk_AW_Fraktion_WGK

Befassung des Kreistags/der zuständigen Ausschüsse mit der Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein

die Fraktion der WGK im Kreistag RD ECK beantragt eine kritische politische Befassung, Beratung und Stellungnahme des Kreises zu der von der Landesregierung vorgelegten Regionalplanung Wind.
Diese politische Befassung soll im Rahmen der Ausschüsse durch umfassende inhaltliche Information zu den verschiedenen Aspekten eines Zubaus mit Windkraftanlagen im Kreisgebiet erfolgen.

Begründung
Nach dem Urteil des LVerwG Schleswig vom Januar 2015 werden von der Landesregierung die Regionalpläne Wind neu aufgestellt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, was bedeutet, dass auf den Flächen, die für Windkraftnutzung vorgesehen sind, keine anderen privilegierten Vorhaben realisiert werden können.
Windkraftanlagen wirken allerdings über die für sie im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus Dadurch werden weitere Flächen über die eigentlichen Vorranggebiete hinaus für andere Vorhaben ausgeschlossen. Insofern ist festzustellen, dass sich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde gleich mehrfach kritische Überschneidungen zu den anderen Regionalplanungsvorhaben ergeben.
Ab September 2018 wird ein weiterer Entwurf des Regionalplanes für Windvorrangflächen veröffentlicht. Die voraussichtliche Flächenkulisse ist einer bereits am 3.7.2018 vom Innenministerium veröffentlichten Karte zu entnehmen. Eine Diskussion und Positionierung ist bereits jetzt möglich und daher dringend geboten.
Um die Konsequenzen eines weiteren Zubaus mit Windkraftanlagen auf Kreisgebiet besser einschätzen zu können, sollten folgende Punkte näher diskutiert werden:

  1. Schallimmission
    Eine verbesserte Prognose für die Schallausbreitung von hochliegenden Schallquellen wie WKA zeigt, dass die Schallbelastung durch WKA an den benachbarten Wohnhäusern bisher unterschätzt wurde. Das MELUND bestätigt diese Tatsache in seinem Erlass vom 31.1.2018, welcher u.a. durch die Validierungsmessung eines renommierten Akustikbüros gestützt wird.
    Das neue Prognoseverfahren belegt, dass der Richtwert der TA Lärm für Schall nicht nur in Siedlungen im Außenbereich bei den bisher geltenden Abständen zwischen Windvorrangfläche und Wohnhaus nicht eingehalten werden kann, sondern dass vor Allem die Richtwerte für allgemeine und reine Wohngebiete in den benachbarten geschlossenen Orten häufig schon durch die Bestandsanlagen überschritten werden.
    Die Flächenplanung der Landesregierung hingegen berücksichtigt diese Tatsache nicht.
    In Konsequenz werden nicht nur die Wohngebiete der angrenzenden Ortschaften
    abgewertet (ein reines Wohngebiet kann bei nächtlichem Betrieb der Anlagen nicht den
    vorgeschriebenen Immissionsrichtwert einhalten).
    Vielmehr werden den Ortschaften auch die Entwicklungsmöglichkeiten an den Rändern
    genommen.
    Potentielles Bauland ist entwertet, da es den vorgeschriebenen Richtwert nach TA Lärm nichteinhalten kann.
  2. Landschaftsbild – optische Bedrängung – Tourismus
    Der Kreis RD ECK zeichnet sich durch eine reizvolle, abwechslungsreiche Landschaft aus.
    Nicht umsonst liegen vier Naturparks im Kreis. Daneben sind besonders die Ostseestrände mit dem Endmoränen-Hinterland und die Schlei außergewöhnliche Landschaftsformen, deren Reiz viele Touristen anlocken. Aber auch die Landschaft in Mittelholstein stellt prägnante Gebiete für den Naturschutz, die gerade erst mühselig gewonnen wurden, hier sei nur das „Wilde Moor“ genannt. Der Tourismus ist in vielen Regionen des Kreises der entscheidende Wirtschaftsfaktor.
    Moderne Windkraftanlagen dominieren das Landschaftsbild auf viele Kilometer. Kultur- und Naturlandschaft werden technisch überprägt und verlieren ihre abwechslungsreicheAttraktivität.
    Unterkünfte, Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden zusätzlich durch den direkten Einfluss des Lärms an Wert verlieren

Weiterhin schlägt die Fraktion der WGK eine vertiefte Befassung mit folgenden Punkten vor:

  • Soziale Folgen: Verlust der Kreditwürdigkeit/Wertverlust der Immobilie. Verlust privater
    Altersvorsorge. Landflucht aus den betroffenen Gebieten. Begrenzung der
    Entwicklung(Kreditwürdigkeit) junger Familien, in betroffenen ländlichen Gebieten.
  • Medizinische Folgen: Seriöse Studien weisen darauf hin, dass die Folgen für die
    gesundheitlichen Auswirkungen von Schattenschlag und Beeinträchtigungen des
    Nachtschlafes durch Schall oder auch die Nachtbefeuerung gravierend sein können.
  • Ökonomische Folgen: Einschränkung der gewerblichen Erweiterungsmöglichkeiten für betroffene Gemeinden und Städte. Realer Wertverlust der Grundbucheintragswerte und damit verbunden Verlust an Liquidität der lokalen Banken. Wegfall des Tourismus. Einbußen bei der Immobilienbranche.
  • Ökologische Folgen: Massive Dezimierung betroffener Arten (Greifvögel, Fledermäuse usw.)
    Bodenversiegelung, Gefährdung des Grundwassers, Entsorgungsproblematik

Die WGK weist darauf hin, dass bei einer Beteiligung an den anderen Regionalplanungsvorhaben des Landes SH eine Positionierung zu Ausmaß des Windkraftanlagenzubaus im Kreis RD ECK nicht ausgeschlossen werden kann, da sich zwangsläufig Interessen und Entwicklungen überschneiden werden.
Rendsburg, 06.08.2018
Susanne Kirchhof, Fraktionsvorsitzende

Regionalplanung Wind Antrag WGK

Die WGK fordert eine Auseinandersetzung mit den jüngsten Windkraftplänen im Kreistag

Die Landesregierung hat am Dienstag, dem 3.7.2018 neue Windflächenkarten vorgelegt. Anhand dieser Karten sollen wieder 200 Ausnahmegenehmigungsverfahren aufgenommen werden, knapp 30 dieser Ausnahmegenehmigungen sind laut Innenminister in Kürze zu erwarten.

Bei den Vorranggebieten für die Bebauung mit Windkraftanlagen sind einige kleinere Gebiete herausgefallen, aber insgesamt ändert sich sehr wenig. Es ist kaum zu glauben, dass über 6000 Einwände und immer stärker werdender Bürgerprotest kaum oder gar nichts daran geändert hat, dass die wirtschaftlichen Interessen der Windkraftprojektierer geschützt werden, dafür aber gesundheitliche und finanzielle Schäden vieler in Kauf genommen werden.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, und damit die darin lebenden Menschen, sind nach wie vor massiv betroffen. Es drohen grundsätzliche Gefährdungen. Für die Betroffenen z.B. den Verfall von Grundstückwerten, die Reduzierung der Kreditwürdigkeit, der Wegfall eines wesentlichen Teils der Altersabsicherung und natürlich auch gesundheitliche Belastungen. Von der Umweltzerstörung einer Kulturlandschaft ganz zu schweigen. Diese Gefährdungen werden auf kommunaler Ebene elementare Auswirkungen haben, daher fordert die Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde WGK sich endlich auch auf Ebene des Kreistages mit diesen zentralen Problemen und Folgen zu beschäftigten und eine Stellungnahme abzugeben.

Dr. Andreas  Höpken – Vorstandsvorsitzender –  Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde WGK

Kontsituierende Sitzung des Kreistages am 18. 6.

 Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch im Kreistag
Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch

Am 18.6.2018 konstituierte sich der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde.Mit dabei die beiden WGK-Kreistagsabgeordneten Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch.
Gleich zu Beginn sorgte Susanne Kirchhof für Aufregung, weil sie im Namen der WGK eine geheime Wahl der/des Kreistagspräsidentin/en beantragte.
62 Abgeordnete gingen daraufhin zur Wahlurne.
Hintergrund war die voreilige Festlegung der Kreis-CDU auf ihre Kandidatin Dr. Juliane Rumpf, die schon in der Woche vor ihrer Wahl auf der CDU-Homepage als Kreistagspräsidentin auftauchte.
„Mit dem Antrag auf geheime Abstimmung wollten wir darauf hinweisen, das eine solch voreilige Vorwegnahme des Wahlergebnisses nicht unbedingt demokratischen Grundsätzen entspricht.“

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