Vorlaufatteste für Tiertransporte in außereuropäische Drittländer untersagen
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Tiertransport per Ordnungsverfügung untersagt – WGK-Fraktion stellt sich hinter Verwaltungsentscheidung
Die WGK-Fraktion begrüßt das engagierte Vorgehen der Kreisverwaltung, die heute Morgen mittels Ordnungsverfügung den Transport von Rindern in ein außereuropäisches Drittland untersagt hat.
WGK-Fraktion fordert einen sofortigen Stopp der Tiertransporte – Landwirtschaftsminister wird seiner Verantwortung nicht gerecht
Die WGK-Fraktion begrüßt das engagierte Vorgehen der Kreisverwaltung, die heute Morgen mittels Ordnungsverfügung den Transport von Rindern in ein außereuropäisches Drittland untersagt hat.
Die WGK-Fraktion fordert einen sofortigen Stopp jeglicher Tiertransporte aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in außereuropäische Drittländer. Dabei ist es unerheblich, ob die Transporte zunächst lediglich in andere Bundesländer deklariert sind, um die rechtmäßige Verweigerung der Transportgenehmigung durch die Kreisveterinärinnen und Kreisveterinäre zu umgehen.
Die WGK-Fraktion ist entsetzt über die lasche Reaktion des Landwirtschaftsministers Jan Phillip Albrecht.
Die Kreisveterinärinnen und Kreisveterinäre haben sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Tiere während des gesamten Transportes bis zum Erreichen des Zielortes darüber kundig gemacht, ob die Transportrouten dem Tierwohl ausreichend Rechnung tragen. Dies ist nachgewiesen nicht der Fall. Eine Transportgenehmigung darf nicht nur aus strafrechtlichen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen nicht erteilt werden.
Es kann nicht sein, dass ein grüner Landwirtschaftsminister verantwortungsbewusste Tierärztinnen und Tierärzte ausdrücklich anweist, den Tierschutz bei der Ausstellung der Vorlaufatteste vorsätzlich zu ignorieren.
Vorangegangen war die tierschutzrechtlich umstrittene Anweisung des grünen Landwirtschaftsministers Jan Philipp Albrecht, der den Kreisveterinärinnen und Kreisveterinären die Ausstellung von Vorlaufattesten für eben solche Tiertransporte auferlegt hatte.
Die Kreisverwaltung setzt sich mit dieser Ordnungsverfügung für die Durchsetzung des Tierschutzes ein. Den betroffenen Rindern wird nun ein qualvoller Transport über tausende Kilometer hinweg erspart.
Die Entscheidung, die dem Tierschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen Priorität einräumt, entspricht unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen und findet unsere volle Unterstützung. Die Tierquälerei muss aufhören!
WGK für eine Aufwertung des Klimaschutzes im Kreis – Keine Auslagerung in privatwirtschaftliche Strukturen
Die WGK-Fraktion im Kreistag befürwortet eine Aufwertung des Klimaschutzes im Kreis durch Bereitstellung von 150.000 € Haushaltsmitteln für 2019. Es ist gut, dass der Kreis sich so selbst in die Lage versetzt, eigene Projekte umzusetzen aber auch die Gemeinden bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten unabhängig zu beraten und zu unterstützen.
Die Externalisierung dieser Aufgabe durch die Gründung einer Klimaschutzagentur lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass durch das Outsourcen der Aufgabe Klimaschutz, dem Kreis nicht nur wertvolle Fachkompetenz verloren geht, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten über die Durchführung und Evaluierung von Maßnahmen ausgelagert werden.
Durch die Gründung einer Klimaschutzagentur befürchten wir eine zukünftige Einflussnahme durch privatwirtschaftliche Interessen auf die Auswahl und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen.
Außerdem werden eventuell eingeworbene öffentliche Fördermittel – es geht um 30.000 € – durch die zwangsläufig anfallenden zusätzlichen Kosten für Logistik und Verwaltung einer neuen Klimaschutzagentur sofort wieder verbraucht. Ein finanzieller Vorteil ist für uns an dieser Stelle nicht zu erkennen.
Wir wollen verhindern, dass Steuergelder in ineffizienten zusätzlichen Strukturen versickern.
Aus Sicht der WGK sollten Klimaschutzaufgaben durch zusätzliche Fachkompetenz im Kreis abgedeckt werden, denn die Schaffung quasi-privatwirtschaftlicher Strukturen durch externe Agenturen ist nicht originäre Aufgabe des Kreises.
WGK informierte über Aspekte des Windkraftausbaus im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Über 100 Interessierte waren am Freitag, 5.10.2018 der Einladung der WGK-Fraktion im Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Informationsveranstaltung „Windkraft – und nun?“ nach Kleinvollstedt gefolgt.
Eingeladen hatte die WGK-Fraktion vor allem auf Anregung vieler regionaler Bürgerinitiativen, welche die mangelhafte Information zum Stand der Regionalplanung nach Veröffentlichung des zweiten Entwurfes der potentiellen Vorranggebiete beklagt hatten.
„Wir sehen unsere Aufgabe in der proaktiven Information der Menschen im Kreis, dafür fühlen wir uns zuständig“, sagt der erste Vorsitzende der WGK, Dr. Andreas Höpken.
Nach einem Impulsvortrag von Dipl. Ing. Rupert Rompel zu den Alternativen, die die Landesregierung zum Erreichen der eigenen energiepolitischen Ziele erwägen könnte, um den Flächenverbrauch für Windkraftanlagen zu minimieren, fasste Dr. Susanne Kirchhof, Fraktionsvorsitzende der WGK und gleichzeitig Vorsitzende des Landesverbands Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein die verfahrensrechtlichen Hintergründe und den aktuellen Stand der Regionalplanung zusammen.Zuletzt trug Dipl. Geograf Holger Diedrich Einzelheiten zu der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA und die damit einhergehenden Folgen für die Anwohner vor. Er zeigte weiterhin, wie die Entwicklung von einzelnen Gemeinden durch den Betrieb von Windparks in direkter Nachbarschaft zukünftig ausgebremst wird.
Die anschließende lebhafte Diskussion um die Defizite der derzeitigen Energiewendepolitik des Landes drehte sich vielfach um die teuer bezahlten Netzeingriffe, die nicht vorhandenen Leitungen in den Süden sowie die ebenfalls nicht vorhandenen Speicherungsmöglichkeiten für den mit Windkraft erzeugten, volatil anfallenden Strom.
Die Frage nach dem Hintergrund für die von der Landesregierung als notwendig erachteten 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen bei gleichzeitigem intransparenten Vorgehen bei dem Immissionsschutz, ließ deutlichen Zweifel am Sinn des Unterfangens aufkommen, direkt in bewohnte Gebiete Großindustrietürme bis zu über 200 m Höhe zu errichten.
Einigkeit herrschte abschließend darin, die Diskussion um den Zubau von Windkraftanlagen in Zukunft noch stärker zu hinterfragen.
Die Pressemitteilung als als PDF-Datei zum Download
Anfrage zur Überwachung des vollständigen Rückbaus von WKA-Fundamenten im Kreis
die Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein sieht für den Kreis RD-ECK eine deutliche Zunahme von Windvorrangflächen vor.
Durch den Bau der Infrastruktur (Zuwegung und Netzanbindung) werden die Flächen für lange Zeit für die Windenergienutzung manifestiert.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen auf den Vorrangflächen ist eine unterirdische Versiegelung des Bodens durch die Fundamentierung verbunden.
Ungefähr alle 20 Jahre erfolgt eine Anpassung der WKA an den neuesten technischen Stand, das sog. Repowering.
Moderne, leistungsfähigere und größere Anlagen erfordern ein neues Fundament.
Laut BBG hat der Rückbau der alten Anlagen vollständig zu erfolgen, das heißt inklusive des gesamten Fundamentes.
Für die Überwachung des vollständigen Rückbaus ist der Kreis zuständig.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Windkraftanlagen wurden im Kreis bis heute zurückgebaut?
- Wurden die Fundamente vollständig entfernt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Windkraftanlagen werden im Kreis vermutlich in den nächsten 15 Jahren zurückgebaut werden?
- Mit welchem Material werden die Böden nach Entfernung der Fundamente aufgefüllt?
Anfrage_WGK Fraktion-Überwachung Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen
Anfrage zu den Auswirkungen der neuen Schallausbreitungsrechnung für Windkraftanlagen auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kommunen im Kreis
Die Neubewertung der Schallausbreitung (Interimsverfahren gemäß LAI-Hinweisen vom 5.9.2017) von Windkraftanlagen (WKA) zeigt, dass die errechnete Schallprognose nicht den tatsächlichen Schallimmissionen entspricht. Das hatte zur Folge, dass an den betroffenen Wohnhäusern erheblich höhere Schallpegel von den Bürgerinnen und Bürgern bisher hingenommen werden mussten, weil die Schallimmission an Wohnhäusern unterschätzt wurde.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Gemeinden des Kreises, sind aufgrund des bestehenden WKA Ausbaus, von Überschreitungen des nächtlichen Richtwertes für Schallimmissionen, gemäß TA Lärm Interimsverfahren, betroffen
a) In Siedlungen des Außenbereiches oder Dorf- und Mischgebieten
b) In allgemeinen Wohngebieten
c) In reinen Wohngebieten? - Wie viele bereits ausgewiesene Baugebiete im Kreis können auf Grund der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA nicht mehr bebaut werden?
Anfrage zur möglichen Grundwasserbelastung im Kreis durch Bau von Windkraftanlagen
großräumige Eingriffe in den Boden wie die Fundamentierung und anschließende Entfernung von Fundamenten für Windkraftanlagen können sich auf Grundwasserstand und Schadstoffeintrag in das Grundwasser auswirken.
Beim Aufbau dieser Fundamente werden mehrere Grundwassertrennschichten durchbrochen. Dabei wird Einfluss auf die erforderliche Verweilzeit des Oberflächenwassers in den Bodenschichten genommen, die für die Reinigung und den Abbau von Schadstoffen, wie Phosphor, Stickstoff und Nitrat von ausschlaggebender Bedeutung sind.
So gelangt belastetes Oberflächenwasser vorzeitig ins Grundwasser, das von umliegenden Hausbewohnern aus Hausbrunnen als Trinkwasser genutzt wird.
Wir bitten im Zusammenhang mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind des Landes SH um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Hausbrunnen liegen im Einzugsbereich der zur Zeit im zweiten Entwurf des Regionalplanes Wind vorgesehenen Vorranggebiete?
- Wie viele ha der derzeit ausgewiesenen Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt?
- Wer überwacht den Einfluss von großen privatwirtschaftlichen Baumaßnahmen auf die Trinkwasserqualität der Hausbrunnen im Kreis?
- Werden Hausbrunnennutzer bei festgestelltem Schadstoffeintrag in Folge von WKA-Bau entschädigt?
- Wie wird vom Kreis konkret sichergestellt, dass nach vollständiger Entfernung des Fundaments die Bodenschichten wieder hergestellt werden, damit ein großflächiger Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden wird?
- Wer trägt die Folgekosten einer unsachgemäßen Wiederherstellung der Bodenstruktur
Anfrage_WGK Fraktion-Grundwasserbelastung nach Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen
Windkraft und nun? Vorträge der Veranstaltung
Hier finden Sie die Vorträge der Veranstaltung vom 5. Oktober als PDF-Dateien.
Windkraft – und nun? Informationsveranstaltung am 5. Oktober
Die Kreistagsfraktion der Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde lädt ein!
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