Antrag: Schaffung eines MVZs (Medizinischen Versorgungszentrums) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich Aufnahme/Notaufnahme

Sehr geehrter Herr Schulz, die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.2021 und beantragt: Der Hauptausschuss möge beschließen, die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
anzuweisen, die Bedingungen für die Schaffung eines MVZ (Medizinischen Versorgungszentrum) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich der der Aufnahmen zu prüfen.

Begründung:
Bislang werden alle Patienten in der Notaufnahme aufgenommen und auch dort untersucht und ggf. auch behandelt. Egal was gemacht wird: Dabei wird über eine Fallpauschale abgerechnet. Selbst wenn diagnostische Maßnahmen mittels MRT oder CT durchgeführt werden müssen, so bleibt es bei der Fallpauschale und die ist alles andere als auskömmlich, um einen solchen diagnostischen Aufwand kostendeckend abzubilden und ggf. auch noch die Behandlung durchzuführen. Ein MVZ rechnet ab, wie ein niedergelassener Arzt, d.h. nach erbrachter Leistung und nicht nach einer Fallpauschale. Die Einkommenssituation könnte durch eine solche Umstrukturierung, erheblich verbessert werden. Dabei ist die gezielte Weiterführung von Patienten geboten, die einer stationären Behandlung bedürfen, da 78% der Behandlungen aller Aufnahmen ambulant durchgeführt werden, nur 22% benötigen eine stationären Aufnahme. Die Schaffung von MVZs an beiden Standorten hätte mehrere Vorteile:
1. eine Differenzierung von stationär und ambulant zu behandelnden Patienten und
Weiterführung in die entsprechende Fachabteilung 2. eine aufwandsgerechte Vergütung durch Abrechnung nach erbrachter Leistung eine 3. eine Effektivitätssteigerung.

Für die WGK-Fraktion, Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender