Die Neubewertung der Schallausbreitung (Interimsverfahren gemäß LAI-Hinweisen vom 5.9.2017) von Windkraftanlagen (WKA) zeigt, dass die errechnete Schallprognose nicht den tatsächlichen Schallimmissionen entspricht. Das hatte zur Folge, dass an den betroffenen Wohnhäusern erheblich höhere Schallpegel von den Bürgerinnen und Bürgern bisher hingenommen werden mussten, weil die Schallimmission an Wohnhäusern unterschätzt wurde.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Gemeinden des Kreises, sind aufgrund des bestehenden WKA Ausbaus, von Überschreitungen des nächtlichen Richtwertes für Schallimmissionen, gemäß TA Lärm Interimsverfahren, betroffen
a) In Siedlungen des Außenbereiches oder Dorf- und Mischgebieten
b) In allgemeinen Wohngebieten
c) In reinen Wohngebieten? - Wie viele bereits ausgewiesene Baugebiete im Kreis können auf Grund der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA nicht mehr bebaut werden?