Anfrage gemäß §27 der Kreisgeschäftsordnung zur Beantwortung im Umwelt- und Bauausschuss
Seeadler stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Tötung oder Störung der Brut sind Straftaten in diesem Sinne.
In der Gemeinde Thumby ist seit mehreren Jahren ein Seeadlerhorst nachgewiesen und der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Die Jungvögel wurden in der Vergangenheit regelmäßig von der Projektgruppe Seeadlerschutz des Landes beringt. Der Forstbeauftragte des Landeigentümers hat den Horst unter Beobachtung.
Ein Seeadlerpaar hat in diesem Jahr den Horst besiedelt und um den 10.3.2019 mit der Brut begonnen.
Zum Schutz der Seeadler sind die Wald- und Wirtschaftswege in der Nähe des Horstes durch den Eigentümer mit Autorisierung durch den Landrat für Erholungssuchende gesperrt (siehe Foto).
Trotz dieser seit vielen Jahren ausgeschilderten Schutzzone, fanden seit Ende März diesen Jahres massive Störungen des Seeadlerhorstes durch Schwerlastverkehr statt.
Durch diese tagelang anhaltenden Störungen kam es zum wiederholten Auffliegen der Adler vom Horst und zum stundenlangen Verlassen der Adler des Horstes und des Geleges und letztendlich zur Brutaufgabe.
Der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Störungen Mitte April angezeigt.
Die WGK-Fraktion bittet um Auskunft zu dem Vorgang insgesamt und zu folgenden Fragen im Besonderen:
- Warum dürfen die Wald- und Wirtschaftswege nicht von jedermann gemäß § 17 Landes Waldgesetz betreten werden?
- Warum darf der Eigentümer innerhalb einer seit Jahren bestehenden und vom Landrat autorisierten Schutzzone so massiv die Brut eines streng geschützten Tieres stören, wenn dieser Horst außerdem noch seit Jahren unter professioneller Betreuung vom Land steht?
- Wurde durch die untere Naturschutzbehörde kontrolliert (vor Ort), in welchem Bereich um den Horst die Störungen stattgefunden haben?
- Welche Konsequenzen hat die Störung des Seeadlerbrutgeschäftes und der daraus folgende Abbruch der Brut für den Verursacher?
- Hat die Störung des Seeadlers etwas mit den Windkraftplänen auf der Fläche Holzdorf zu tun, da dieser Horst mit seiner 3 km-Schutzzone der Grund für den Wegfall der Potenzialfläche für die Windkraftnutzung ist?