großräumige Eingriffe in den Boden wie die Fundamentierung und anschließende Entfernung von Fundamenten für Windkraftanlagen können sich auf Grundwasserstand und Schadstoffeintrag in das Grundwasser auswirken.
Beim Aufbau dieser Fundamente werden mehrere Grundwassertrennschichten durchbrochen. Dabei wird Einfluss auf die erforderliche Verweilzeit des Oberflächenwassers in den Bodenschichten genommen, die für die Reinigung und den Abbau von Schadstoffen, wie Phosphor, Stickstoff und Nitrat von ausschlaggebender Bedeutung sind.
So gelangt belastetes Oberflächenwasser vorzeitig ins Grundwasser, das von umliegenden Hausbewohnern aus Hausbrunnen als Trinkwasser genutzt wird.
Wir bitten im Zusammenhang mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind des Landes SH um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Hausbrunnen liegen im Einzugsbereich der zur Zeit im zweiten Entwurf des Regionalplanes Wind vorgesehenen Vorranggebiete?
- Wie viele ha der derzeit ausgewiesenen Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt?
- Wer überwacht den Einfluss von großen privatwirtschaftlichen Baumaßnahmen auf die Trinkwasserqualität der Hausbrunnen im Kreis?
- Werden Hausbrunnennutzer bei festgestelltem Schadstoffeintrag in Folge von WKA-Bau entschädigt?
- Wie wird vom Kreis konkret sichergestellt, dass nach vollständiger Entfernung des Fundaments die Bodenschichten wieder hergestellt werden, damit ein großflächiger Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden wird?
- Wer trägt die Folgekosten einer unsachgemäßen Wiederherstellung der Bodenstruktur
Anfrage_WGK Fraktion-Grundwasserbelastung nach Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen