Antrag zur Sitzung des Kreistages am 18.07. 2024

Beschlussvorschlag

Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:

  1. 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
  2. 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
  3. 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
  4. 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.

Der komplette Antrag kann hier direkt beim Kreis heruntergeladen werden