Beschlussvorschlag
Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:
- 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
- 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
- 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
- 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.
Der komplette Antrag kann hier direkt beim Kreis heruntergeladen werden